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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

GEWERBEVERSICHERUNG

 Betriebs- und Produkthaftpflicht
Schadensbeispiel
Schäden durch Montagefehler bei der Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen
 Betriebs- und Produkthaftpflicht
Schadensbeispiel
Schäden durch Überwachungs- und Ausführungsfehler

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht- Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht- Versicherung mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.

durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Produkten entstehen
wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Schäden, die man selbst erleidet
Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

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Umweltschadenversicherung
Schadensbeispiel
z.B. bei Umweltschäden durch Kontamination
Umweltschadenversicherung
Schadensbeispiel
z.B. Gewässerschäden durch Verschmutzungen

Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt ist auch für weitere Generationen wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz- und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Thema Umweltschaden daher nicht leichtfertig abtun. Hier lauert ein enormes Gefahrenpotential für die Existenz Ihrer Firma!
Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren (USchadG).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert ist - je nach Umfang des Vertrags - die gesetzliche Haftpflicht gem. Umwelthaftungsgesetz bzw. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden. Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor - das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden. Der Leistungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden Dritter, die durch Umwelteinwirkung entstehen (zivilrechtlicher Anspruch).

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cybersicherheit
Schadensbeispiel
Schäden durch Unachtsamkeit oder fehlerhafte Ausführung
cybersicherheit
Schadensbeispiel
Schäden durch Unachtsamkeit oder fehlerhafte Ausführung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Diese Versicherung ist für alle Betriebe des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes ein absolutes Muss.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

Schäden, die man selbst erleidet
Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
reine Vermögensschäden

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cybersicherheit
Schadensbeispiel
Schäden durch Unachtsamkeit oder fehlerhafte Ausführung
cybersicherheit
Schadensbeispiel
Schäden durch Unachtsamkeit oder fehlerhafte Ausführung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Diese Versicherung ist für alle Handels- und Bürobetriebe ein absolutes Muss.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

Schäden, die man selbst erleidet
Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen
reine Vermögensschäden

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Vermögensschadenhaftpflicht
Schadensbeispiel
z.B. bei Schäden durch Fahrlässigkeit
Vermögensschadenhaftpflicht
Schadensbeispiel
z.B. Schäden durch Beratungsfehler

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?

Diese Versicherung ist für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:

Auskünfte erteilen
Dienstleistungen durchführen
Rat gewähren
Verträge vermitteln
beurkunden
Gutachten erstellen
Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

Beratungsfehler
Rechenfehler
unrichtige Auskünfte
falsche Prozeßführung
unwirksame Vertragsgestaltungen

Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:

Fristversäumnisse
unvollständige Auskünfte
unterlassene Beantragungen
Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Nicht versichert sind alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

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D & O - Firmendeckung
Schadensbeispiel
Schäden durch den Erwerb von ungeeigneten Maschinen und Anlagen
D & O - Firmendeckung
Schadensbeispiel
Schäden durch mangelhafte Vertragsabschlüsse

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz!

Diese Versicherung ist für Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte. Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für Ihre Entscheidungen. Auch hier ist der Schutz einer D & O dringend angeraten!

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Die D & 0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können. Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

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D & O - persönliche Deckung
Schadensbeispiel
Schäden durch den Erwerb von ungeeigneten Maschinen und Anlagen
D & O - persönliche Deckung
Schadensbeispiel
Schäden durch mangelhafte Vertragsabschlüsse

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Nicht immer besteht ausreichender Versicherungsschutz über eine D & O der Firma. Daher und weil die Haftung auch nach Firmenaustritt weiter besteht, empfiehlt es sich, selbst für diesen sinnvollen Schutz zu sorgen!

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

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Cyber-Risiken
Schadensbeispiel
Schäden durch Denial of Service Attacken
Cyber-Risiken
Schadensbeispiel
Schäden durch Datenmissbrauch und Datensabotage

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2016 fast 83.000 Straftaten. Das ist eine Steigerung um rund 80,5% gegenüber dem Vorjahr. Und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Versichert sind z.B.:

Kosten für IT-Forensik
Rechtsberatung
Informationskosten
Kreditüberwachungsdienstleistungen
Kosten für Krisenmanagement
Kosten für PR-Beratung
Betriebsunterbrechungsschäden
Vertragsstrafen (PCI)
Lösegeldzahlungen
Wiederherstellungskosten
Sicherheitsverbesserungen

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
Auswirkungen von Krieg oder Terror
Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
Geldbußen oder Geldstrafen
Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
Garantiezusagen

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