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TECHNISCHE VERSICHERUNGEN

GEWERBEVERSICHERUNG

Rechtsschutz Gewerbe
Schadensbeispiel
z.B. Verwaltungsrechtsschutz
Rechtsschutz Gewerbe
Schadensbeispiel
z.B. Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Diese Versicherung ist für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

WER IST VERSICHERT:
Versicherungsnehmer
Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Baurechtsstreitigkeiten
Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
Kapitalanlagestreitigkeiten
Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

DATENBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
(Spezial-) Straf-Rechtsschutz - Gewerbe
Schadensbeispiel
z.B. Rechtsbeistand bei Ordnungswidrigkeitsverfahren
(Spezial-) Straf-Rechtsschutz - Gewerbe
Schadensbeispiel
z.B. Rechtsbeistand bei gerichtlichen Verfahren

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.

Diese Versicherung ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.

WER IST VERSICHERT:
Versicherungsnehmer
Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB
- z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.

DATENBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
Managerrechtsschutz
Schadensbeispiel
Schäden durch z.B. Sozialabgabenbetrug
Managerrechtsschutz
Schadensbeispiel
Schäden durch Fahrlässigkeit

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.

Diese Versicherung ist für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.). Je nach Rechtsschutzart kann es ggf. Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen). Grundsätzlich können alle Teilbereiche des Manager-Rechtsschutzes sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten, abgeschlossen werden, als auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.

WAS IST VERSICHERT:

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

WER IST VERSICHERT:

Versicherungsnehmer
Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
Vorsätzlich begangene Straftaten (bereits rechtskräftiges Urteil)

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Rechtsschutz Heilwesen
Schadensbeispiel
z.B. Regress-Rechtsschutz
Rechtsschutz Heilwesen
Schadensbeispiel
z.B. Praxis-Vertrags-Rechtsschutz

Egal ob Arzt, Apotheker, Heilpraktiker, etc.: als Angehöriger des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ursachen kann es viele geben: Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Auch die Gefahr, sich strafrechtlichen Vorwürfen stellen zu müssen, steigt stetig. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite!

Diese Versicherung ist für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und - je nach gewähltem Versicherer - anderen Berufsgruppen, die dem Feld des Heilwesens zugeordnet werden können (z. B. Ergotherapeuten, Psychologen, Tierärzte, Hebammen, etc.).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

WER IST VERSICHERT:
Versicherungsnehmer
Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Baurechtsstreitigkeiten
Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
Kapitalanlagestreitigkeiten
Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

DATENBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
Rechtsschutz Vereine
Schadensbeispiel
z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz Vereine
Schadensbeispiel
z.B. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Auch im Vereinsleben kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.

Eine Rechtsschutzversicherung für Vereine können alle eingetragenen Vereine (e. V.) abschließen.

WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

WER IST VERSICHERT:
Der Verein als Versicherungsnehmer
Seine gesetzlichen Vertreter bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben entspr. der Vereinssatzung
Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Vereinsmitglieder bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben entspr. der Vereinssatzung

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Baurechtsstreitigkeiten
Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
Kapitalanlagestreitigkeiten
Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

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