Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen,
z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen
gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten
zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Diese Versicherung ist für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken
eines Rechtsstreites schützen wollen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten.
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen
ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als
gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und
stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft
deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden
Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten
Branchen gehen kann.
Diese Versicherung ist für alle Firmen und
Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen
wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung
entstehen können.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit
oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens
nicht gedeckt.
In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB
- z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen
Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen
ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als
gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und
stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft
deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden
Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten
Branchen gehen kann.
Diese Versicherung ist für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer,
Vorstände, Aufsichtsräte, etc.). Je nach Rechtsschutzart kann es ggf.
Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen).
Grundsätzlich können alle Teilbereiche des Manager-Rechtsschutzes
sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten, abgeschlossen
werden, als auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in
Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person
nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines
Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und
Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (bereits rechtskräftiges Urteil)
Egal ob Arzt, Apotheker, Heilpraktiker, etc.: als Angehöriger des Heilwesens
können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Ursachen kann es viele geben: Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer
oder Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Auch die Gefahr, sich
strafrechtlichen Vorwürfen stellen zu müssen, steigt stetig. Bei einer
gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf
den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung
haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite!
Diese Versicherung ist für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und - je nach
gewähltem Versicherer - anderen Berufsgruppen, die dem Feld des
Heilwesens zugeordnet werden können (z. B. Ergotherapeuten, Psychologen,
Tierärzte, Hebammen, etc.).
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten.
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und
Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Auch im Vereinsleben kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen,
z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder bei Verstößen gegen
das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten
zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.
Eine Rechtsschutzversicherung für Vereine können alle eingetragenen
Vereine (e. V.) abschließen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten.
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen
untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche
von Kunden, etc.)