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Sach-Gewerbe + Multirisk

GEWERBEVERSICHERUNG

Betriebsgebäudeversicherung
Schadensbeispiel
Schäden am Betriebsgebäude durch Feuer
Betriebsgebäudeversicherung
Schadensbeispiel
Schäden an Hallen und Gebäuden durch Unwetter

So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.

Diese Versicherung ist wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind. Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
Sturm und Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung,Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Allgemeine Ausschlüsse

vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung:

Nutzwärmeschäden
Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:

Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:

Schäden durch Sturmflut
Schäden durch Lawinen
Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung:

Schäden durch Sturmflut

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Geschäftsinhaltsversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Einbruch und Vandalismus
Geschäftsinhaltsversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Feuer

Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Diese Versicherung ist für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Vorsatz
Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
Krieg
Kernenergie
Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung)
Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck

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Betriebsunterbrechungsversicherung
Schadensbeispiel
Betriebsunterbrechung durch Unwetter
Betriebsunterbrechungsversicherung
Schadensbeispiel
Betriebsunterbrechung durch Schäden an Waren

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.

Alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten Der Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:

Vorsatz
Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:

Sengschäden
Überspannungsschäden
Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
Rückstau

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Betriebsausfallversicherung
Schadensbeispiel
Praxisausfall durch Unfall oder Krankheit des Praxisinhabers
Betriebsausfallversicherung
Schadensbeispiel
Betriebsunterbrechung durch Feuer

Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.

Diese Versicherung ist für alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kammerberufe.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten),etc. Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
Leitungswasser
Sturm und Hagel

wenn vereinbart deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:

Krankheits oder Unfall des Inhabers
angeordneter Quarantäne

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Vorsatz
Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Kernenergie oder radioaktive Strahlung

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Industrieversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Vandalismus
Industrieversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Feuer

Mit zunehmender Höhe der vorhandenen Betriebswerte steigt auch der Anspruch an den benötigten Versicherungsschutz. Eine Industrie-Versicherung stellt den perfekten Schutz für Ihre Betriebseinrichtung und Ihr Betriebsgebäude dar. Zum besseren Verständnis sei noch erwähnt, dass der Industriebegriff aus Versicherungssicht nicht auf Fabriken o. ä. beschränkt ist. Grundsätzlich fallen Betriebe jeder Branche darunter, sofern die vorhandenen Werte die Möglichkeiten regulärer Gewerbeversicherungen „sprengen“.
Diese Versicherung ist wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude (Eigentum vorausgesetzt) und/oder Betriebseinrichtung einen Wert von 10 Mio. Euro übersteigen (Wert variiert von Anbieter zu Anbieter).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Grundsätzlich können Sie alle Gefahren der Industrieversicherung einzeln miteinander kombinieren:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Extended Coverage
Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
Sprinkler-Leckage
Leitungswasser
Sturm
Hagel
Überschwemmung, Rückstau
Erdbeben
Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch
Schneedruck und Lawinen
Vulkanausbruch
Glas
unbenannte Gefahren
Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch
Schneedruck und Lawinen
Vulkanausbruch
Glas
unbenannte Gefahren

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Der Schutz einer Industrieversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.

Allgemeine Ausschlüsse:

vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, Kernenergie

In der Feuerversicherung:

Nutzwärmeschäden
Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:

Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:

Schäden durch Sturmflut
Schäden durch Lawinen
Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung:

Schäden durch Sturmflut

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