So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
Diese Versicherung ist wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten,
die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte
Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre
Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen,
sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die
„klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die
Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm und Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich
nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen
sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen
Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung,Pflicht zur elektrotechnischen
Revision, usw.)
Allgemeine Ausschlüsse
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung:
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß
geschlossene Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des
Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.
Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die
Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören –
und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum
Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche,
sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines
Betriebes.
Diese Versicherung ist für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und
Werkzeuge verfügen.
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
• Vorsatz
• Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
• Krieg
• Kernenergie
• Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
(in der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser,
durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch,
Schneedruck
Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.
Alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler
Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende
umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten
Der Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
• Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
• Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:
• SengschädenKann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.
Diese Versicherung ist für alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kammerberufe.
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung,
nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige
Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl.
nötige Ausweichräumlichkeiten),etc.
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen
Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden
an versicherten Sachen durch:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
wenn vereinbart deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:
• Krankheits oder Unfall des Inhabers
• angeordneter Quarantäne
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung
Mit zunehmender Höhe der vorhandenen Betriebswerte steigt
auch der Anspruch an den benötigten Versicherungsschutz.
Eine Industrie-Versicherung stellt den perfekten Schutz für Ihre
Betriebseinrichtung und Ihr Betriebsgebäude dar. Zum besseren
Verständnis sei noch erwähnt, dass der Industriebegriff aus
Versicherungssicht nicht auf Fabriken o. ä. beschränkt ist.
Grundsätzlich fallen Betriebe jeder Branche darunter, sofern die
vorhandenen Werte die Möglichkeiten regulärer Gewerbeversicherungen
„sprengen“.
Diese Versicherung ist wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude (Eigentum vorausgesetzt)
und/oder Betriebseinrichtung einen Wert von 10 Mio. Euro
übersteigen (Wert variiert von Anbieter zu Anbieter).
Grundsätzlich können Sie alle Gefahren der Industrieversicherung
einzeln miteinander kombinieren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Extended Coverage
• Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung
• Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
• Sprinkler-Leckage
• Leitungswasser
• Sturm
• Hagel
• Überschwemmung, Rückstau
• Erdbeben
• Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch
• Schneedruck und Lawinen
• Vulkanausbruch
• Glas
• unbenannte Gefahren
• Erdsenkung (Erdfall) und Erdrutsch
• Schneedruck und Lawinen
• Vulkanausbruch
• Glas
• unbenannte Gefahren
Der Schutz einer Industrieversicherung gilt grundsätzlich nur für die
im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse:
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, Kernenergie
In der Feuerversicherung:
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee
oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß
geschlossene Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung:
• Schäden durch Sturmflut