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Spezialversicherungen

GEWERBEVERSICHERUNG

Betriebsschließung
Schadensbeispiel
Betriebsschließung bei Seuchen und Krankheitsfällen
Betriebsschließung
Schadensbeispiel
Schäden durch Lebensmittelvergiftungen und der daraus resultierenden Vernichtung von Waren

Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein. Neben der Sorge von Kunden und Mitarbeitern steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.

Geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen.

WAS IST VERSICHERT:

Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen.
Schäden an Schlachttieren
Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren.
Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung durch den Staat hat.

DATENBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
Erpressungsversicherung / Krisen-Management-Versicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Kidnapping
Erpressungsversicherung / Krisen-Management-Versicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Erpressung, z.B. Produkterpressung

Mehr denn je sind deutsche Unternehmen heute gefordert, für die Absicherung von Risiken bei den jährlich fast 150 Mio. Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter zu sorgen. 1,36 Mio. US-Dollar Lösegelder, die täglich weltweit für Entführungsopfer gezahlt werden, sprechen für sich. Das Problem: Die Kenntnis der Risiken, ihre richtige Einschätzung sowie die Vorsorge und Absicherung durch passende Versicherungslösungen ist vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen noch Neuland. Unterstützung bieten deshalb entsprechende maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Auch für Wohlhabende und Prominente kann dieser Schutz zur eigenen Absicherung, wie auch der von Familienmitgliedern sehr interessant sein.

Immer häufiger werden auch deutsche Geschäftsreisende im Ausland zu Opfern von Entführungen und Erpressungen. Ein Großteil dieser Vorkommnisse ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, denn die betroffenen Firmen kaufen ihre Mitarbeiter wieder frei, ohne dass jemand davon erfährt. Umso besser, wenn Unternehmen auf solche Vorfälle vorbereitet sind. Eine entsprechende Versicherung ist daher sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen als auch für große Konzerne ratsam, sowie für Hersteller, die aufgrund ihrer Produktpalette (Lebensmittel, Medikamente, …) erpressbar sind.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Entführung, Verkehrsmittelentführung und widerrechtliche Freiheitsberaubung
Personen-, Sach-, Produkt- und Geheimnisverratserpressung
Erpressung mit Computerdatenmissbrauch (Cybererpressung)
Politisch motivierte Drohung mit physischer Gewalt gegen Mitarbeiter oder ihre Angehörigen (Politische Drohung)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

VVorsatz eines identifizierbaren Mitarbeiters
Opfer als Täter, Kollusion
politische Drohung
Rückrufkosten bei Produkterpressung – für diesen Bereich sind separate Spezialprodukte am Markt erhältlich

DATENBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
Praxis-/Betriebsausfallversicherung
Schadensbeispiel
Praxisausfall durch Unfall oder Krankheit des Praxisinhabers
Praxis-/Betriebsausfallversicherung
Schadensbeispiel
Betriebsunterbrechung durch Feuer

Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.

Diese Versicherung ist für alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kammerberufe

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten),etc. Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
Leitungswasser
Sturm und Hagel

wenn vereinbart deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:

Krankheits oder Unfall des Inhabers
angeordneter Quarantäne

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Vorsatz
Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Kernenergie oder radioaktive Strahlung

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