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TECHNISCHE VERSICHERUNGEN

GEWERBEVERSICHERUNG

Maschinenversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Maschinenschäden
Maschinenversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Diebstahl

Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungs-umfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sähmaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck
Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden durch Diebstahl

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

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Montageversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch z.B. Arbeitsunfälle
Montageversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch z.B. Diebstahl

Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen. Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören. Unkalkulierbare Risiken, die man nicht alleine tragen muss, sondern durch eine umfassende Montageversicherung abdecken kann.

Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:

innere Unruhen, Streik, Aussperrung
radioaktive Isotope
Betriebsschäden an der Montageausrüstung

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Vorsatz des Versicherungsnehmers
dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung
normale Witterungseinflüsse
Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie, innere Unruhen

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Elektronikversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Missgeschick
Elektronikversicherung
Schadensbeispiel
Elektronikschäden durch z.B. Gewitter

Hochentwickelte, sensible und teuere elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar Absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können. Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?

Diese Versicherung ist für sinnvoll für Nutzer elektronischer Geräte.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:

Daten- und Kommunikationstechnik
Bürotechnik
Mess- und Prüftechnik
Elektronische Kassen und Waagen
Bild- und Tontechnik
Medizintechnik

Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z.B. Festplatten.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Abnutzung und Alterung
Werkzeuge und Verschleißteile
Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
Vorsatz des Versicherungsnehmers
Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben

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Bauleistungsversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Brandstiftung
Bauleistungsversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch starke Unwetter, z.B. Gewitter oder sintflutartige Regenfälle

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!

Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:

ungewöhnliche Elementarereignisse
Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Schäden durch Hochwasser
Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen
Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
Fahrzeuge aller Art
normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie

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Fotovoltaikanlagenversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Spannungsschwankungen
Fotovoltaikanlagenversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Vandalismus

Eine Fotovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

Diese Versicherung ist geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

WAS IST VERSICHERT?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

Insbesondere durch:

Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
Überspannung, Induktion, Kurzschluss
Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
Marder-/Tierbiss

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Vorsatz des Versicherungsnehmers
Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden

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