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TRANSPORT

GEWERBEVERSICHERUNG

Transportversicherung
Schadensbeispiel
z.B. bei Schäden durch Falschauslieferung
Transportversicherung
Schadensbeispiel
z.B. bei Schäden durch Beschädigung

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren. Bereits beim Verladen in den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl. Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.
Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen
elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
Vorsatz

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Werkverkehrsversicherung
Schadensbeispiel
z.B. bei Schäden durch Unfall
Werkverkehrsversicherung
Schadensbeispiel
z.B. Schäden durch Feuer

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.
Diese Versicherung ist für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Kernenergie
Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen
elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren
Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

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Verkehrshaftungsversicherung
Schadensbeispiel
Beschädigungen z.B. durch Feuer
Verkehrshaftungsversicherung
Schadensbeispiel
z.B. durch Diebstahl

Als Frachtführer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren unversehrte Beschaffenheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – Ihre Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.
Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab - notfalls auch gerichtlich.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert ist Ihre Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung. Der Versicherer stellt Sie als Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverei von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar) sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels. Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da Ihre Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

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Messe- und Ausstellungsversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Unfälle
Messe- und Ausstellungsversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Diebstahl

Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.

Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter während der Messe und während des Hin- und Rücktransports. Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch der Messestand und die Standeinrichtung in den Versicherungsschutz einzubeziehen.

Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten) fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder des Versicherten
Kernenergie, sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen
elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit des Ausstellungsguts, Politurrisse, Leimlösungen, Rost oder Oxydation
Röhren- und Fadenbruch, Schwund, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse
Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten
Vorsatz

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