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WKV, Bürgschaft, VSV

GEWERBEVERSICHERUNG

Bürgschaftsversicherung
Schadensbeispiel
Ersatz von Bankbürgschaften
Bürgschaftsversicherung
Schadensbeispiel
Gewährleistungsbürgschaften bei Absicherung von Mängelansprüchen

Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.

Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.

WAS IST VERSICHERT:

Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.

Versichert werden können:

Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter
Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten
Bürgschaft für Reiseveranstalter

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

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Vertrauensschadenversicherung
Schadensbeispiel
z.B. bei Schäden durch Unterschlagung
Vertrauensschadenversicherung
Schadensbeispiel
z.B. Schäden durch Phishing

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.

Diese Versicherung ist für Unternehmen aller Art.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen.
Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat, sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Aufwendungen für Personenschäden
Schäden, die anderweitig versichert werden können
Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Sollund Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte bekannt sind

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Warenkreditversicherung
Schadensbeispiel
z.B. bei Schäden durch Forderungsausfall

Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.

Diese Versicherung ist für Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- u. mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverspätung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie juristischen Personen des öffentl. Rechts
Fälligkeits-, oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Kursverluste, Vertragsstrafen, Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche
Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung
Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, Steuern, Zölle oder sonst. Kosten
Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von bewegl. und unbewegl. Gegenständen (z.B. Miete, Leasing, Leihe, Pacht)
Provisions- u. Courtageforderungen
Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution, Streik, Beschlagnahmung
Behinderung des Waren- u. Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatl. Institutionen
Naturkatastrophen
Kernenergie

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