Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.
Versichert werden können:
• Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
• Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
• Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße
Erfüllung des Werkvertrages
• Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
• Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter
• Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf
Ausgleichs- und Entgeltkonten
• Bürgschaft für Reiseveranstalter
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen
vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von
Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des
Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise
Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche
Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.
Diese Versicherung ist für Unternehmen aller Art.
Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des
Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen,
wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen,
entstehen.
Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat,
sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung,
Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge
Missbrauchs.
• Aufwendungen für Personenschäden
• Schäden, die anderweitig versichert werden können
• Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Sollund
Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben.
• Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
• Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innere Unruhen,
Kernenergie, Erdbeben, Explosion
• Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte
bekannt sind
Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche
Risiko des Unternehmens infolge eines Ausfalls von
Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen
ab. Der Forderungsausfall muss dabei durch
Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers
verursacht werden.
Diese Versicherung ist für Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- u. mittelständische
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsverspätung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist.
• Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie
juristischen Personen des öffentl. Rechts
• Fälligkeits-, oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Kursverluste, Vertragsstrafen,
Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche
• Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung
• Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, Steuern,
Zölle oder sonst. Kosten
• Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von bewegl. und unbewegl.
Gegenständen (z.B. Miete, Leasing, Leihe, Pacht)
• Provisions- u. Courtageforderungen
• Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution,
Streik, Beschlagnahmung
• Behinderung des Waren- u. Zahlungsverkehrs
durch Behörden oder staatl. Institutionen
• Naturkatastrophen
• Kernenergie