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Altersvorsorge

Erhalten Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter!

Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich für die Summe monatlich leisten? Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50%. Dabei liegen Wunschrente und Realität meist weit auseinander.

Tatsächlich erhält statistisch gesehen jeder zweite Mann monatlich weniger als 1.050 € Rente. Bei Frauen sind es sogar weniger als 450 €. Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meist falsch eingeschätzt: Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.

Altersvorsorge

Schützen Sie sich vor der Rentenlücke! Zusätzliche Vorsorge ist heute also wichtiger denn je. Daran zweifelt niemand mehr, wenn er sich die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung vor Augen führt. Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung werden viel diskutiert und es ist hinlänglich bekannt, dass die staatliche Absicherung bei Weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Jeder ist beim Thema Altersvorsorge selbst für seine Zukunft verantwortlich und darf sich nicht allein auf staatliche Fürsorge verlassen. Wie wichtig zusätzliche Vorsorge ist, verdeutlicht auch die Renteninformation, die Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung rät darin ausdrücklich zur zusätzlichen Privatvorsorge. Denn wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, muss sehen, wie er als Rentner „über die Runden kommt“. Eine einfache Musterberechnung verdeutlicht die Situation. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 € im Monat hat netto 2.058 € zur Verfügung. Geschätzt wird er etwa 1.188 € Rente netto erhalten. Die Haushaltskasse weist also einen monatlichen Fehlbetrag von 870 € auf. Durch die Inflation wird die Rentenlücke aber im Laufe der Zeit sogar noch größer. Bei 2 % Inflationsrate pro Jahr beträgt die Lücke nach 32 Jahren bereits 1.640 €!

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Gibt es Rezepte für eine unbeschwerte Zukunft?

Das beste Rezept ist, sich möglichst schon in jungen Jahren um seine Altersvorsorge zu kümmern. Wer dieses Thema lange vor sich her schiebt, tut sich selber keinen Gefallen. Die Versorgungslücke wird jährlich größer. Wer sich schon mit 20 um seine Altersvorsorge kümmert, muss nur einen Bruchteil dessen sparen, was ein 40-Jähriger zurücklegen muss, um einmal die gleiche Zusatzrente zu beziehen (Stichwort: Zinseszinseffekt).

Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge

Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen. Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente.
Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag.
Eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Basis- Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen.
Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Aber auch andere Formen sind in Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich.
Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.
Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.
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