Ihre Fahrzeuge sind die Grundlage Ihres Geschäftserfolgs. Da ein Unfall schnell passiert, ist ein Kfz-Rundumschutz für Ihre Firmenfahrzeuge so wichtig. Die Grundlage jeder Kfz-Absicherung ist die Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung schützt vor Schäden am betriebseigenen Fahrzeug und weitere Produktbausteine sorgen für eine optimale Ergänzung, wie zum Beispiel die Pannenhilfe des Schutzbriefes.
Die Flottenversicherung schützt mit nur einem Vertrag Ihren gesamten Fuhrpark inklusive aller Fahrer. Damit Ihre Firmenfahrzeuge nach Unfällen, Diebstählen oder Pannen schnell wieder einsatzbereit sind.
• Kleinflottenmodell | Individuelle Einstufung je Fahrzeug; 2-15, Anzahl gewerblich genutzter, ziehender Fahrzeuge
• Fuhrparkmodell | Einheitlicher Beitragssatz für den Fuhrpark; < 50, Anzahl gewerblich genutzter, ziehender Fahrzeuge
• Stückkostenmodell | Fester Preis pro Fahrzeugklasse; > 50, Anzahl gewerblich genutzter, ziehender Fahrzeuge
• Flottenvertrag schon ab 2 Fahrzeugen für alle PKW, Liefer- und Lastwägen
• Ersteinstufung für neue Fahrzeuge ohne Schadenfreiheitsrabatt: SF 5 für bestimmte Fahrzeugarten
• Einheitlicher Flottennachlass für alle Firmenfahrzeuge
• Rabattschutz
• Schutzbrief
• Fahrerschutz
• Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
• uvm.
Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen
arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert,
dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz
einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen.
Probefahrten, Hagelschäden, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,…
- all dies lässt sich nur über eine KFZ-Handel- und
Handwerkversicherung abdecken. Angesichts der Kosten, die
für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können,
legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes
wärmstens ans Herz.
Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam,
der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen
arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserieund
Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.)
Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen
eine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes
Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen
(z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge). Das ständige rote
Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug
deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im
Fahrtenbuch vermerkt werden (behördliche Vorschrift!).
Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl
zwischen:
• Haftpflicht-Versicherung
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen
• Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für
Heilung, Kosten des Sachverständigen.
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub,
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
• Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle,
mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
(Vandalismus).
Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom
Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil
für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund:
Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen
Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens
z.B. durch einen Unfalles, Diebstahl, Marderbiss, usw.
aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen
Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um
finanzielle Folgen zu vermeiden.
Diese Versicherung ist für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark
verfügen.
Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann
folgendes versichert werden:
• Haftpflicht-Versicherung
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung
• Fahrerschutzversicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen
Anbietern noch um:
• Rabattschutz
• GAP-Deckung
• Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)
• Schäden im Rahmen einer dem Versicherer nicht angezeigten
gewerblichen Nutzung
• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie,
Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
• Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung
beruhen, Betriebs- und Motorschäden
Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.
Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen
sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten
für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung
(Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden
an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder
böswillige Handlungen fremder Personen
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten,
Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod
oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden
Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend
Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse
der Versicherer sind zu beachten)