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Kraftfahrtversicherung

GEWERBEVERSICHERUNG

KFZ-Versicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Verkehrsunfälle
KFZ-Versicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Wildunfälle

Ihre Fahrzeuge sind die Grundlage Ihres Geschäftserfolgs. Da ein Unfall schnell passiert, ist ein Kfz-Rundumschutz für Ihre Firmenfahrzeuge so wichtig. Die Grundlage jeder Kfz-Absicherung ist die Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung schützt vor Schäden am betriebseigenen Fahrzeug und weitere Produktbausteine sorgen für eine optimale Ergänzung, wie zum Beispiel die Pannenhilfe des Schutzbriefes.

Die Flottenversicherung schützt mit nur einem Vertrag Ihren gesamten Fuhrpark inklusive aller Fahrer. Damit Ihre Firmenfahrzeuge nach Unfällen, Diebstählen oder Pannen schnell wieder einsatzbereit sind.

FLOTTENMODELLE

Kleinflottenmodell | Individuelle Einstufung je Fahrzeug; 2-15, Anzahl gewerblich genutzter, ziehender Fahrzeuge
Fuhrparkmodell | Einheitlicher Beitragssatz für den Fuhrpark; < 50, Anzahl gewerblich genutzter, ziehender Fahrzeuge
Stückkostenmodell | Fester Preis pro Fahrzeugklasse; > 50, Anzahl gewerblich genutzter, ziehender Fahrzeuge

LEISTUNGEN

Flottenvertrag schon ab 2 Fahrzeugen für alle PKW, Liefer- und Lastwägen
Ersteinstufung für neue Fahrzeuge ohne Schadenfreiheitsrabatt: SF 5 für bestimmte Fahrzeugarten
Einheitlicher Flottennachlass für alle Firmenfahrzeuge
Rabattschutz
Schutzbrief
Fahrerschutz
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
uvm.

KFZ-Handel- und Handwerkversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Unfälle bei Probefahrten
KFZ-Handel- und Handwerkversicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Diebstahl

Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Hagelschäden, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,… - all dies lässt sich nur über eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abdecken. Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.

Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam, der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserieund Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.)

WAS IST VERSICHERT:

Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen eine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen (z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge). Das ständige rote Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im Fahrtenbuch vermerkt werden (behördliche Vorschrift!).

Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl zwischen:

Haftpflicht-Versicherung
Teilkasko-Versicherung
Vollkasko-Versicherung

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen
Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).

DATENBLÄTTER ZUM DOWNLOAD
KFZ-Versicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Verkehrsunfälle
KFZ-Versicherung
Schadensbeispiel
Schäden durch Wildunfälle

Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfalles, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

Diese Versicherung ist für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

Haftpflicht-Versicherung
Teilkasko-Versicherung
Vollkasko-Versicherung
Insassen-Unfallversicherung
Schutzbriefversicherung
Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um:

Rabattschutz
GAP-Deckung
Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT:

Schäden im Rahmen einer dem Versicherer nicht angezeigten gewerblichen Nutzung
Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
Vorsätzlich verursachte Unfälle
Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

KFZ-Versicherung für Exoten
Kfz Versicherung für Exoten
KFZ-Versicherung für Exoten
Kfz Versicherung für Exoten

Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.

FÜR WEN IST DIESE VERSICHERUNG

Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERT:

Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

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