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Leistungen

Krankenversicherung

Das Duale Krankenversicherungssystem in Deutschland

GKV | Gesetzliche Krankenversicherung
PKV | Private Krankenversicherung
Krankenversicherung
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.

Für Wen ist diese Versicherung?

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z.B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2020 über 62.550 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5212,50€ bei 12 Gehältern.

Was bietet mir die private Krankenversicherung?

Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
Freie Arztwahl, auch Privatärzte
Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
Krankenhaus- und Pflegetagegelder
Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

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Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Für Wen ist diese Versicherung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versicherbar?

Grundsätzlich sind folgende Bereiche versicherbar:

Ambulant
Stationär
Zahn
Krankenhaustagegeld
Krankentagegeld
Pflegetagegeld

Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

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Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995 das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflege-bedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.

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Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote von allen Mitarbeitern oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungs-schutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung geboten. Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.

Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma geben kann. Andere verlangen auch, dass die Firma Versicherungsnehmer und damit Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es auch unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen.

Vorteile für den Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmer wird durch die bessere medizinische Versorgung schneller wieder gesund.
Der Arbeitnehmer kann Versicherungsschutz ohne Wartezeit
und ohne Gesundheitsprüfung erlangen

Vorteile für den Arbeitgeber:

Gesündere Mitarbeiter
Weniger Fehlzeiten
Motiviertere Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein einfach installierbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt wer-den. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden. Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen - bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung - haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

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Beamte sind von normalen Arbeitnehmern komplett abzugrenzen, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihren Dienstherren stehen, sondern in einem Beamtenverhältnis, das einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis entspricht (§4 BBG). Dazu gehören z. B. Finanzbeamte, Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen, aber auch Soldaten, Polizisten und Vollzugsbeamte.

Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Ernennung und endet mit der Entlassung. Die Möglichkeit zu kündigen bzw. gekündigt zu werden, besteht aber nicht. Mit diesem besonderen Treueverhältnis gehen viele Pflichten einher, die beide Seiten gegenüber dem anderen zu erfüllen haben. Eine der Pflichten, die der Dienstherr gegenüber seiner Bediensteten zu erfüllen hat, ist die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall.

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Prinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung

1. Solidaritätsprinzip / Umlageverfahren

Beiträge werden in Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt grundsätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Bei freiwillig Versicherten wird bei der Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemessen.
Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen werden nicht berücksichtigt.

2. Sachleistungsprinzip

In der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder Versicherter Anspruch auf die im Leistungskatalog (3. Kapitel SGB V) vorgesehenen Leistungen.