Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein. Neben der Sorge von Kunden und Mitarbeitern steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.
Geeignet für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen.
Die Schließung Ihres Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält
aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
• Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung
von Betriebswässern entstehen.
• Schäden an Schlachttieren
• Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren.
• Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung durch den Staat hat.
Mehr denn je sind deutsche Unternehmen heute gefordert, für
die Absicherung von Risiken bei den jährlich fast 150 Mio. Geschäftsreisen
ihrer Mitarbeiter zu sorgen. 1,36 Mio. US-Dollar
Lösegelder, die täglich weltweit für Entführungsopfer
gezahlt werden, sprechen für sich. Das
Problem: Die Kenntnis der Risiken, ihre richtige Einschätzung sowie
die Vorsorge und Absicherung durch passende Versicherungslösungen
ist vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen
noch Neuland. Unterstützung bieten deshalb entsprechende maßgeschneiderte
Versicherungslösungen. Auch für Wohlhabende und Prominente
kann dieser Schutz zur eigenen Absicherung, wie auch der
von Familienmitgliedern sehr interessant sein.
Immer häufiger werden auch deutsche Geschäftsreisende im
Ausland zu Opfern von Entführungen und Erpressungen. Ein Großteil
dieser Vorkommnisse ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, denn die
betroffenen Firmen kaufen ihre Mitarbeiter wieder frei, ohne dass
jemand davon erfährt. Umso besser, wenn Unternehmen auf solche
Vorfälle vorbereitet sind.
Eine entsprechende Versicherung ist daher sowohl für kleine
und mittelständische Unternehmen als auch für große
Konzerne ratsam, sowie für Hersteller, die aufgrund ihrer Produktpalette
(Lebensmittel, Medikamente, …) erpressbar sind.
• Entführung, Verkehrsmittelentführung und widerrechtliche Freiheitsberaubung
• Personen-, Sach-, Produkt- und Geheimnisverratserpressung
• Erpressung mit Computerdatenmissbrauch (Cybererpressung)
• Politisch motivierte Drohung mit physischer Gewalt gegen Mitarbeiter
oder ihre Angehörigen (Politische Drohung)
• VVorsatz eines identifizierbaren Mitarbeiters
• Opfer als Täter, Kollusion
• politische Drohung
• Rückrufkosten bei Produkterpressung – für diesen Bereich sind separate
Spezialprodukte am Markt erhältlich
Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens
(Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des
Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden,
liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die
Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch
Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne
und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen
und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.
Diese Versicherung ist für alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe,
Freiberufler und Kammerberufe
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung,
nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige
Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl.
nötige Ausweichräumlichkeiten),etc.
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen
Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden
an versicherten Sachen durch:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
wenn vereinbart deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:
• Krankheits oder Unfall des Inhabers
• angeordneter Quarantäne
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung