Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz
als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch
und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den
Deckungs-umfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die
finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand)
lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung
abdecken.
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren,
maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische
Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren,
Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen,
Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sähmaschinen, Mähdrescher,
Strohpressen u.v.m.
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem
Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
• Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss,
Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck
• Wassermangel
in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
• bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden
durch Diebstahl
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.
Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen
von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür
verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos
verlaufen. Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder
Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch
Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie
Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte
Leistungen im Handumdrehen zerstören. Unkalkulierbare
Risiken, die man nicht alleine tragen muss, sondern durch eine
umfassende Montageversicherung abdecken kann.
Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen,
Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie
Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung
verantwortlich zeichnen.
Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende
Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch
Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl
ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste
mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden
durch:
• innere Unruhen, Streik, Aussperrung
• radioaktive Isotope
• Betriebsschäden an der Montageausrüstung
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung
• normale Witterungseinflüsse
• Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie, innere Unruhen
Hochentwickelte, sensible und teuere elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar Absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können. Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?
Diese Versicherung ist für sinnvoll für Nutzer elektronischer Geräte.
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:
• Daten- und Kommunikationstechnik
• Bürotechnik
• Mess- und Prüftechnik
• Elektronische Kassen und Waagen
• Bild- und Tontechnik
• Medizintechnik
Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z.B. Festplatten.
• Abnutzung und Alterung
• Werkzeuge und Verschleißteile
• Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
• Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!
Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder
Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:
• ungewöhnliche Elementarereignisse
• Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
• unbekannte Dritte (Vandalismus)
Zusätzlich versicherbar sind:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Schäden durch Hochwasser
• Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
• Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen
• Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)
• Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
• Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
• bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende
Einrichtungsgegenstände
• Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten,
Zeichnungen und Pläne
• Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
• Fahrzeuge aller Art
• normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen
gerechnet werden muss
• Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie
Eine Fotovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend
„selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen
Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise
auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und
Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus
können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen
schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten
verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage
auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.
Diese Versicherung ist geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann,
wenn die Anlage kreditfinanziert ist.
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare
Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter
Sachen.
Insbesondere durch:
• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
• Überspannung, Induktion, Kurzschluss
• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
• Marder-/Tierbiss
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
• Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung,
vorhandene Mängel und Garantieschäden